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Erweiterung Karl-Kysela-Hof in Wien

In den 1960er-Jahren nahm der Wohnbau in Wien bis hin zum Wohnungsbauboom der 1970er-Jahre kontinuierlich zu. Der geplante U-Bahn-Bau sowie die Erschließung bisheriger Randgebiete nördlich der Donau förderten diese Entwicklung. Besonders am südlichen und östlichen Stadtrand gab es Grundstücke zu günstigen Preisen, auf denen neue große Wohnviertel geschaffen wurden. Die neue Fertigteilbauweise mit vorgefertigten Betonelementen erlaubte es, in kurzer Zeit ganze Stadtteile neu zu errichten. Die für den 16. Stadtbezirk Wien Ottakring typische dichte Blockrandbebauung löst sich Richtung der äußeren Bezirksgrenzen immer mehr auf. Vor allem ab den 1960er-Jahren propagierten Architekten und Stadtplaner im Wohnbau die aufgelockerte Zeilenbauweise, der auch der Karl-Kysela-Hof verpflichtet ist. Die Bebauungsdichte wird durch hohe Wohnscheiben erreicht und lässt genügend Platz für Grünraum.

Der Karl-Kysela-Hof, errichtet in den Jahren 1967 – 1969, besteht aus zwei neungeschoßigen Wohnhäusern mit je vier Stiegen, die parallel zueinander angeordnet und von großzügigen Grünräumen umgeben sind. Die 24 Fensterachsen langen, der Straße zugewandten Fassaden sind mit farbigen Putzstreifen horizontal betont. Sie werden von je vier Stiegenhaustürmen mit auffälligen, den neun Geschoßen entsprechenden Putzfeldern in fünf Abschnitte unterteilt. An den Schmalseiten ragt je eine Reihe Balkone aus, je drei Doppelbalkonreihen befinden sich, von einer über alle Geschoße durchgehenden Betonmauer getrennt und etwas zurückversetzt, an den Hoffassaden. Die Wohnscheiben sind mit einem Giebeldach versehen, ein einfaches Dachgesims kragt an den Längsseiten weit aus. In der etwas tiefer liegenden, grau gestrichenen Erdgeschoßzone an der Thaliastraße sind Geschäftslokale untergebracht, die hofseitig über eine schmale Fensterreihe verfügen. Das zweite Wohnhaus hat analog dazu ein grau verputztes Erdgeschoß. In der Gartenanlage des Gemeindebaus steht eine Marmorplastik von Franz Anton Coufal. Die 1970 gestaltete Skulptur "Flammender Turm" stammt aus dem Zyklus "Krieg und Harmonie der Elemente".

An der Nordseite der Wohnhausanlage befindet sich ein bestehender Parkplatz mit insgesamt rd. 1.830 m² Grundfläche und 87 oberirdischen KFZ-Abstellplätzen (davon 54 Pflichtstellplätze laut Konsensunterlagen aus dem Jahr 1967). Ziel des Entwurfsprojektes ist es, an dieser Stelle einen Neubau zu entwerfen und einen entsprechenden Widmungsvorschlag zu erarbeiten.


 

Ziel der Entwurfsaufgabe ist es, ein Gebäude zu projektieren, welches größtenteils Wohnraum, aber auch Gemeinschafts- und Gewerbeflächen schafft. Der Entwurf kann größtenteils frei erarbeitet werden, es gibt jedoch einige Vorgaben, welche zu berücksichtigen sind:

_ Wohnungsmix
Im Zuge des Entwurfsprojektes hat ein grundsätzlich hoher Ausnutzungsgrad zu erfolgen, wobei das Verhältnis zwischen BGF/NGF 0,65 – 0,75 nicht unterschreiten sollte.
Die Wohnungen sollen in folgendem Mix realisierbar sein.

Type, Wohnungsgröße, ideal Anteil an neuen Wohnungen
A-Typ (1-Zimmer) 36-38m² 20%
B-Typ (2-Zimmer) 45-50m² 20%
C-Typ (3-Zimmer) 70-80m² 30%
D-Typ (4-Zimmer) 85-95m² 25% - max. 30%
E-Typ (5-Zimmer) 100-120m² max. 5%

_ Freiflächen
Jede Wohneinheit ist mit einer entsprechenden Freifläche auszustatten, wobei eine Mindesttiefe von 1,80m (optimal wäre 2,20m) nicht unterschritten werden soll.

_ Gewerbeflächen
Grundsätzlich sind Gewerbeflächen erwünscht. Diese sind jedoch lediglich in der Erdgeschoßzone und wenn es sinnvoll möglich ist gewünscht. Die Nutzung soll entsprechend dem Bedarf der unmittelbaren Umgebung angepasst werden.

_ Gemeinschaftsflächen
Die Gemeinschaftsflächen bzw. das soziale Angebot sollen den Zusammenhalt, die Durchmischung und die Inklusion sowohl der Bewohnerinnen und Bewohner als auch der Allgemeinheit positiv beeinflussen. Es sind daher ausreichende Gemeinschaftsflächen (gerne auch in den Freibereichen) zu berücksichtigen. Außerdem ist eine gemeinsam genutzte Waschküche einzuplanen, bei der Größe ist auf die Wohnungsanzahl entsprechend Rücksicht zu nehmen. Es ist zusätzlich ein Einlagerungsraum pro Wohneinheit außerhalb des Wohnungsverbandes zu schaffen.

_ Stellplätze
Sowohl die bestehenden Pflichtstellplätze, als auch der neu entstehende Bedarf sind auf Eigengrund unterzubringen. Wird eine Tiefgarage projektiert, hat die Erschließung mit Rampe und keinesfalls mit einem KFZ-Lift zu erfolgen. Außerdem sind rd. 5% der Stellplätze in behindertengerechter Ausführung zu berücksichtigen.

_ Energiebedarf
Ziel ist es, das Gebäude als Nullenergiehaus zu errichten, der Entwurf ist entsprechend darauf auszulegen. Außerdem soll als Mindestanforderung die Kategorie A (Niedrigstenergiehaus) lt. geltender ÖNORM H 5055‚ Energieausweis für Gebäude, erreicht werden.

_ Fassadenbegrünung
Mindestens 25% der Straßenfront ist mit einer Begrünung auszustatten. Hofseitig ist ebenfalls eine Begrünung erwünscht, jedoch nicht verpflichtend. Bodengebundene und leicht zugänglichen Systeme sind im Hinblick auf eine ökonomische Wartung von Vorteil. Begrünungen, welche nur über die jeweilige Mieteinheit erreichbar sind, sind zu vermeiden.