Ziel der Entwurfsaufgabe ist es, ein Gebäude zu projektieren, welches größtenteils Wohnraum, aber auch Gemeinschafts- und Gewerbeflächen schafft. Der Entwurf kann größtenteils frei erarbeitet werden, es gibt jedoch einige Vorgaben, welche zu berücksichtigen sind:
_ Wohnungsmix
Im Zuge des Entwurfsprojektes hat ein grundsätzlich hoher Ausnutzungsgrad zu erfolgen, wobei das Verhältnis zwischen BGF/NGF 0,65 – 0,75 nicht unterschreiten sollte.
Die Wohnungen sollen in folgendem Mix realisierbar sein.
Type, Wohnungsgröße, ideal Anteil an neuen Wohnungen
A-Typ (1-Zimmer) 36-38m² 20%
B-Typ (2-Zimmer) 45-50m² 20%
C-Typ (3-Zimmer) 70-80m² 30%
D-Typ (4-Zimmer) 85-95m² 25% - max. 30%
E-Typ (5-Zimmer) 100-120m² max. 5%
_ Freiflächen
Jede Wohneinheit ist mit einer entsprechenden Freifläche auszustatten, wobei eine Mindesttiefe von 1,80m (optimal wäre 2,20m) nicht unterschritten werden soll.
_ Gewerbeflächen
Grundsätzlich sind Gewerbeflächen erwünscht. Diese sind jedoch lediglich in der Erdgeschoßzone und wenn es sinnvoll möglich ist gewünscht. Die Nutzung soll entsprechend dem Bedarf der unmittelbaren Umgebung angepasst werden.
_ Gemeinschaftsflächen
Die Gemeinschaftsflächen bzw. das soziale Angebot sollen den Zusammenhalt, die Durchmischung und die Inklusion sowohl der Bewohnerinnen und Bewohner als auch der Allgemeinheit positiv beeinflussen. Es sind daher ausreichende Gemeinschaftsflächen (gerne auch in den Freibereichen) zu berücksichtigen. Außerdem ist eine gemeinsam genutzte Waschküche einzuplanen, bei der Größe ist auf die Wohnungsanzahl entsprechend Rücksicht zu nehmen. Es ist zusätzlich ein Einlagerungsraum pro Wohneinheit außerhalb des Wohnungsverbandes zu schaffen.
_ Stellplätze
Sowohl die bestehenden Pflichtstellplätze, als auch der neu entstehende Bedarf sind auf Eigengrund unterzubringen. Wird eine Tiefgarage projektiert, hat die Erschließung mit Rampe und keinesfalls mit einem KFZ-Lift zu erfolgen. Außerdem sind rd. 5% der Stellplätze in behindertengerechter Ausführung zu berücksichtigen.
_ Energiebedarf
Ziel ist es, das Gebäude als Nullenergiehaus zu errichten, der Entwurf ist entsprechend darauf auszulegen. Außerdem soll als Mindestanforderung die Kategorie A (Niedrigstenergiehaus) lt. geltender ÖNORM H 5055‚ Energieausweis für Gebäude, erreicht werden.
_ Fassadenbegrünung
Mindestens 25% der Straßenfront ist mit einer Begrünung auszustatten. Hofseitig ist ebenfalls eine Begrünung erwünscht, jedoch nicht verpflichtend. Bodengebundene und leicht zugänglichen Systeme sind im Hinblick auf eine ökonomische Wartung von Vorteil. Begrünungen, welche nur über die jeweilige Mieteinheit erreichbar sind, sind zu vermeiden.